Poznámka 10

R. Mehring, Pathetisches Denken, str. 12: „Es ist offenbar, daß Schmitts Lageanalysen in der Beschreibung der Verfassungswirklichkeit nicht ihren lezten Sinn haben. Staatsrechtliches Begreifen erschöpft sich generell nicht in dieser Aufgabe, und Schmitt betont den polemischen Sinn seiner Arbeit.“